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Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 14 Minuten

Rechnung schreiben als Freelancer 2026: Der komplette Guide

Wer als Freelancer oder Einzelunternehmer in Deutschland eine Rechnung stellt, muss eine ganze Reihe von Pflichten beachten — vom Inhalt der Rechnung über die fortlaufende Nummerierung bis hin zur korrekten Umsatzsteuer. Dieser Guide erklärt Schritt für Schritt, was 2026 auf einer Rechnung stehen muss, wie du typische Fehler vermeidest und wann welche USt-Regel gilt: 19 %, 7 %, Kleinunternehmer, Reverse Charge oder Drittland.

Am Ende des Guides weißt du, wie eine rechtssichere Rechnung in Deutschland aussieht — und wie du dir mit der richtigen Software den Großteil der Arbeit abnehmen lässt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was muss auf einer Rechnung stehen? (§14 UStG)
  2. Rechnungsnummer korrekt vergeben
  3. Umsatzsteuer richtig ausweisen (19 %, 7 %, 0 %)
  4. Kleinunternehmerregelung — wann anwenden?
  5. Reverse Charge bei EU-Kunden
  6. Rechnungen ins Ausland (Drittländer)
  7. Frist & Zahlungsbedingungen
  8. Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)
  9. Häufige Fehler vermeiden
  10. Mit invoiceful zur perfekten Rechnung
  11. Häufig gestellte Fragen

1. Was muss auf einer Rechnung stehen? (§14 UStG)

Eine ordnungsgemäße Rechnung in Deutschland ist in §14 Abs. 4 UStG klar geregelt. Fehlt eine der Pflichtangaben, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht ziehen — und dein Kunde wird die Rechnung zurückschicken. Folgende Angaben sind verpflichtend:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (also dir).
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (deinem Kunden).
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistung.
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum). Achtung: Das ist nicht das Rechnungsdatum.
  • Nettobetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen oder einzelnen Steuerbefreiungen.
  • Steuersatz sowie auf den Nettobetrag entfallender Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen (z. B. Skonto, Rabatte), sofern relevant.

Kleinbetragsrechnung: Bei Rechnungen bis 250 € brutto reichen vereinfachte Angaben (§33 UStDV): dein Name und Anschrift, Datum, Menge/Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Eine Rechnungsnummer und der Empfängername sind hier nicht zwingend.

Beispiel einer korrekten Rechnung

So sieht der Pflichtangaben-Block einer typischen Freelancer-Rechnung aus:

FeldBeispielwert
Rechnungsnummer2026-042
Rechnungsdatum15.04.2026
LeistungsdatumMärz 2026
EmpfängerBeispiel GmbH, Musterstr. 1, 80331 München
LeistungFrontend-Entwicklung, 32 Stunden à 95 €
Netto3.040,00 €
USt 19 %577,60 €
Brutto3.617,60 €
Steuernummer / USt-IdNr.DE362804632

2. Rechnungsnummer korrekt vergeben (fortlaufend, einmalig)

Die Rechnungsnummer ist eine der häufigsten Stolperfallen. §14 UStG verlangt: jede Rechnung erhält eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer. Das heißt:

  • Keine Nummer darf doppelt vorkommen — auch nicht zwischen verschiedenen Jahren oder Kunden.
  • Es darf keine Lücken geben, die du nicht erklären kannst (eine stornierte Rechnung muss nachvollziehbar sein).
  • Du musst nicht zwingend bei „1" anfangen oder eine bestimmte Reihenfolge wählen — aber das System muss konsistent sein.

Bewährte Schemata sind:

  • 2026-001, 2026-002, … (jährlich zurückgesetzt)
  • R-2026-04-001, R-2026-04-002, … (monatlich, mit Präfix)
  • 1042, 1043, … (rein fortlaufend, kein Jahres-Reset)

Tipp: Wechsle das Schema möglichst nicht mitten im Jahr. Wenn du es doch tust, dokumentiere den Wechsel — und vergib keine Nummer rückwirkend.

3. Umsatzsteuer richtig ausweisen (19 %, 7 %, 0 %)

Welcher Steuersatz auf einer Rechnung ausgewiesen wird, richtet sich nach der Leistung und dem Kundenstatus. Drei Hauptfälle:

SteuersatzWann er giltBeispiele
19 % Regelsteuersatz für die meisten Leistungen an deutsche Kunden. Beratung, Programmierung, Design, Texte
7 % Ermäßigt — gilt nur für eine abgeschlossene Liste in Anlage 2 UStG. Bücher, E-Books, bestimmte Lebensmittel, kulturelle Leistungen
0 % / steuerfrei Reverse Charge (EU-B2B), Ausfuhr in Drittländer, Kleinunternehmer (§19), bestimmte steuerfreie Leistungen (§4 UStG). Export USA, Schweiz; EU-B2B mit USt-IdNr.

So weist du den Steuerbetrag aus

Der Steuerbetrag muss auf der Rechnung klar erkennbar sein. Bei mehreren Steuersätzen wird pro Satz aufgeschlüsselt:

  • Netto Position 1 (Beratung): 1.000,00 € — USt 19 %: 190,00 €
  • Netto Position 2 (Buch): 50,00 € — USt 7 %: 3,50 €
  • Summe Netto: 1.050,00 € — Summe USt: 193,50 € — Summe Brutto: 1.243,50 €

Wichtig: Wer Umsatzsteuer falsch ausweist (z. B. 19 % auf eine eigentlich steuerfreie Reverse-Charge-Leistung), schuldet sie trotzdem dem Finanzamt — bis die Rechnung korrigiert ist (§14c UStG).

4. Kleinunternehmerregelung — wann anwenden?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Voraussetzungen 2026:

  • Vorjahresumsatz nicht über 22.000 €.
  • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr nicht über 50.000 €.

Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung gehört zwingend ein Hinweis auf die Steuerbefreiung — z. B.:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Der Vorteil: keine USt-Voranmeldung, weniger Buchhaltung. Der Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf eigene Ausgaben — und du wirkst gegenüber B2B-Kunden manchmal „kleiner". Mehr dazu im separaten Kleinunternehmer-Guide.

5. Reverse Charge bei EU-Kunden

Stellt ein deutscher Freelancer eine Rechnung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr., greift in der Regel §13b UStG: das Reverse-Charge-Verfahren. Konkret heißt das:

  • Du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus.
  • Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über (er versteuert die Leistung in seinem Land).
  • Du brauchst eine gültige USt-IdNr. des Kunden — am besten über das BZSt-Bestätigungsverfahren qualifiziert prüfen.
  • Auf der Rechnung gehört der Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bzw. „Reverse Charge".
  • Die Leistung muss in deiner Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim BZSt aufgeführt werden.

Achtung: Ohne valide USt-IdNr. des Kunden ist Reverse Charge nicht möglich — du müsstest dann mit deutscher USt fakturieren. Validiere die ID immer am Tag der Rechnungsstellung.

6. Rechnungen ins Ausland (Drittländer)

Drittländer sind alle Länder außerhalb der EU — z. B. Schweiz, USA, Großbritannien (seit Brexit), Kanada, Japan. Hier gilt vereinfacht:

  • Sonstige Leistungen (z. B. Beratung, Software, Design) an einen Unternehmer im Drittland sind in Deutschland nicht steuerbar nach §3a Abs. 2 UStG.
  • Du weist keine deutsche USt aus.
  • Hinweis auf der Rechnung: „Nicht im Inland steuerbare Leistung gemäß §3a Abs. 2 UStG" oder kurz: „Out of scope (Drittland)".
  • Bei Lieferungen (Waren) gelten Ausfuhrlieferungen als steuerfrei (§6 UStG) — du brauchst dann einen Ausfuhrnachweis nach §17a UStDV.
  • Beachte zusätzlich die lokalen Steuerregeln im Empfängerland (z. B. US Sales Tax, UK VAT).

Privatkunden im Drittland

Bei B2C-Leistungen ins Drittland kann es komplizierter werden — speziell bei digitalen Leistungen (z. B. App-Verkäufe an Endkunden). Hier ist häufig der OSS (One-Stop-Shop) oder eine lokale Registrierung nötig. Im Zweifel: Steuerberater fragen.

7. Frist & Zahlungsbedingungen

Eine Rechnung muss laut §14 Abs. 2 UStG innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung gestellt werden. In der Praxis solltest du sie aber zeitnah schreiben — sonst bekommst du dein Geld später.

Zahlungsziel

Übliche Fristen sind 14 Tage oder 30 Tage netto. Je kürzer, desto besser für deinen Cashflow. Eine Frist auf der Rechnung ist nicht zwingend, aber empfohlen — sonst gilt nach §286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang als Fälligkeitszeitpunkt für Verbraucher.

Skonto und Verzugszinsen

  • Skonto: z. B. „Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto." Vorab vereinbart und auf der Rechnung erwähnt.
  • Verzugszinsen: bei B2B 9 % über dem Basiszinssatz (§288 BGB), bei B2C 5 %. Plus eine pauschale Mahngebühr von 40 € bei B2B.

Praxis-Tipp: Ein GiroCode-QR auf der Rechnung halbiert oft die Zahlungsdauer. Der Kunde scannt den Code mit der Banking-App, die Überweisung ist mit zwei Klicks ausgefüllt.

8. Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)

Rechnungen — eingehende wie ausgehende — musst du 10 Jahre aufbewahren (§14b UStG, §147 AO). Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Wichtig:

  • Elektronische Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden — ein Ausdruck reicht nicht.
  • Sie müssen unveränderbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben (GoBD).
  • Eingehende E-Mail-Rechnungen: das Original-PDF (nicht der Druck) muss aufbewahrt werden — inklusive der E-Mail, wenn dort relevante Daten stehen.

E-Rechnung ab 2025/2026

Seit 2025 gilt im B2B-Bereich schrittweise die E-Rechnungspflicht (XRechnung / ZUGFeRD). Empfangen müssen alle deutschen Unternehmer — auch Kleinunternehmer — bereits seit 1.1.2025 E-Rechnungen können. Ausstellen wird je nach Umsatzgrenze in Stufen verpflichtend (bis 2028 vollumfänglich). Plane jetzt schon ein Format ein, das XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt.

9. Häufige Fehler vermeiden

Aus der Praxis die typischen Stolperfallen:

FehlerFolgeLösung
Lücke in der Rechnungsnummer Finanzamt vermutet „verschwundene" Umsätze Storno dokumentieren, niemals rückwirkend ändern
Fehlendes Leistungsdatum Vorsteuerabzug für den Kunden gefährdet Datum oder Monat angeben („Leistungszeitraum: März 2026")
USt-IdNr. nicht geprüft Reverse Charge wird abgelehnt, USt nachträglich fällig Qualifizierte Bestätigung beim BZSt einholen
USt 19 % bei Reverse Charge §14c-Schuld — Steuer wird trotzdem fällig Rechnung korrigieren, Stornorechnung + neue Rechnung
Kein Hinweis bei §19 UStG Formell unvollständige Rechnung Standard-Hinweis fest in Template einbauen
Excel-Rechnungen ohne Archivierung GoBD-Verstoß, Schätzung durch Finanzamt PDF erzeugen + revisionssicher ablegen

10. Mit invoiceful zur perfekten Rechnung

invoiceful ist eine lokale Desktop-App, die genau diese Anforderungen abdeckt — ohne Cloud-Zwang und ohne monatliches Abo. Was du bekommst:

  • §14-UStG-Pflichtangaben automatisch — du füllst nur Kunde und Leistung aus.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer — Schema frei wählbar, Lücken werden vermieden.
  • USt-Logik für 19 %, 7 %, 0 %, Reverse Charge, Drittland und Kleinunternehmer — abhängig vom Kundenstatus.
  • GiroCode-QR auf jeder Rechnung — Kunde überweist in Sekunden.
  • USt-Übersicht pro Quartal — bereit für ELSTER oder Steuerberater.
  • Lokale SQLite-Datenbank — deine Daten bleiben auf deinem Gerät.

Rechnungen schreiben, ohne dich um Pflichtangaben zu sorgen

invoiceful kümmert sich um §14 UStG, Reverse Charge, Drittland und Kleinunternehmer-Hinweise — du klickst, fertig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine Rechnung als Freelancer immer eine Rechnungsnummer haben?

Bei Rechnungen über 250 € brutto: ja, zwingend (§14 UStG). Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reicht laut §33 UStDV eine vereinfachte Form ohne Rechnungsnummer — in der Praxis ist eine Nummer aber trotzdem sinnvoll, um Lücken zu vermeiden.

Darf ich auf einer Rechnung statt der Steuernummer die USt-IdNr. angeben?

Ja. §14 UStG erlaubt entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. Bei Rechnungen an EU-Kunden ist die USt-IdNr. ohnehin Pflicht; aus Datenschutzgründen empfiehlt sich die USt-IdNr. auch im Inland (sie verrät weniger als die Steuernummer).

Wie korrigiere ich eine falsch ausgestellte Rechnung?

Üblich ist ein zweistufiger Prozess: Du erstellst eine Stornorechnung (gleicher Betrag, negatives Vorzeichen, neue Rechnungsnummer) und anschließend eine neue, korrekte Rechnung. So bleibt die fortlaufende Nummerierung sauber. Eine reine „Korrekturrechnung" ist möglich, aber rechtlich riskanter.

Wann muss ich eine Rechnung spätestens stellen?

Innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung (§14 Abs. 2 UStG). In der Praxis solltest du Rechnungen direkt nach Abschluss eines Auftrags oder am Monatsende stellen — alles andere kostet Liquidität.

Brauche ich für jede Rechnung einen Vertrag?

Nein. Auch eine mündliche Auftragserteilung oder eine E-Mail ist ein Vertrag. Wichtig ist, dass Leistung, Preis und Zeitraum klar sind. Bei größeren Aufträgen ist ein Werkvertrag oder Dienstvertrag aber sehr empfehlenswert — als Beweismittel bei Streitigkeiten.

Was passiert, wenn der Kunde nicht zahlt?

Nach Ablauf des Zahlungsziels: 1. freundliche Erinnerung, 2. erste Mahnung mit neuer Frist, 3. zweite Mahnung mit Hinweis auf Verzug, 4. gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid online möglich). Verzugszinsen (B2B 9 % über Basiszins) und 40 € Mahngebühr darfst du ab dem ersten Verzugstag in Rechnung stellen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für mich als Freelancer?

Empfangen können musst du E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) seit 1.1.2025 — das gilt für alle deutschen Unternehmer. Ausstellen wird je nach Umsatz schrittweise verpflichtend (vollumfänglich bis 2028). Setze daher schon jetzt auf ein Tool, das ZUGFeRD oder XRechnung unterstützt.

Wie bewahre ich Rechnungen GoBD-konform auf?

10 Jahre, elektronisch, unveränderbar und maschinell auswertbar. Reine PDF-Ablage in Ordnern reicht aus, solange die Dateien nicht überschreibbar sind. Tools mit revisionssicherer Datenbank (z. B. invoiceful mit SQLite + Backup) erfüllen die Anforderungen automatisch.

Verwandter Guide: Kleinunternehmerregelung 2026 — wann lohnt sie sich?

Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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